Barrierefreiheit

Kostenlos in der 2. Klasse

Schwerbehinderte können alle Busse und Bahnen der öffentlichen Verkehrsunternehmen sowie die zuschlagfreien Züge innerhalb des Verbundraumes kostenlos in der 2. Klasse benutzen, unabhängig vom Wohnort, Entfernung und Häufigkeit der Fahrten.

 

 

Die Voraussetzungen für die kostenfreie Nutzung

 

 

Hinweis zur Beförderung von Elektromobilen in Linienbussen

In einen bundesweit gültigen Erlass haben die Bundesländer die Mitnahme von Elektromobilen (E-Scootern, Elektroscootern) in Linienbussen des ÖPNV geregelt. Darin werden Regeln/Voraussetzungen für das Elektromobil, für die El-Nutzer und für den Linienbus aufgestellt. Entsprechend gelten die Vorschriften der NRW-Beförderungsbedingungen.

 

Für eine Mitnahme müssen alle Regeln/Voraussetzungen erfüllt sein und es muss Platz im Fahrzeug sein!

Diese Seite gibt einen Überblick zu technischen Voraussetzungen des E-Scooters, personenbezogenen Voraussetzungen des Nutzers, technischen Voraussetzungen des Linienbusses und weiteren Voraussetzungen.

 

Personenbezogene Voraussetzungen des Nutzers

Der Nutzer des Elektromobils hat einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G bzw. aG (§3 Abs. 1 Nr.1 oder 7 SchwbAwV) erhalten. Nachrangig genügt auch eine Kostenübernahme des E-Scooters durch die Krankenkasse. Eine ärztliche Bescheinigung reicht hingegen nicht aus.

 

Weitere Voraussetzungen (Richtige Ein-/Ausfahrt und Aufstellung im Bus)

 

Weitere Voraussetzung ist, dass der Nutzer

Technische Voraussetzungen des Elektromobils

Dass das Elektromobil die technischen Voraussetzungen erfüllt und für die Mitnahme mit aufsitzender Person freigegeben ist, muss vom Hersteller in der Bedienungsanleitung festgestellt werden. Die Eignung des Elektromobils für die Mitnahme muss durch ein daran angebrachtes gut sichtbares, entsprechendes Piktogramm erkennbar sein.

Ebenfalls Voraussetzung: Das maximal zulässiges Gewicht mit aufsitzender Person (und ggf. Zuladung) beträgt 300 Kilogramm.

Damit die Rückenlehne des Sitzes formschlüssig an die Prallplatte anliegen kann, dürfen keine Körbe, Halter für Gehhilfen, Taschen oder Rücksäcke o.ä. angebaut oder angehängt sein.

Pictrogramm am Elektromobil
Technische Voraussetzungen des Linienbusses

Busse, die für den Transport der erlassgemäßen Elektromobile geeignet sind, sind mit einem entsprechenden Piktogramm versehen.

Kennzeichnung am Bus

Downloads

Broschüren und Flyer