In einen bundesweit gültigen Erlass haben die Bundesländer die Mitnahme von Elektromobilen (E-Scootern, Elektroscootern) in Linienbussen des ÖPNV geregelt. Darin werden Regeln/Voraussetzungen für das Elektromobil, für die El-Nutzer und für den Linienbus aufgestellt. Entsprechend gelten die Vorschriften der NRW-Beförderungsbedingungen.
Für eine Mitnahme müssen alle Regeln/Voraussetzungen erfüllt sein und es muss Platz im Fahrzeug sein!
Diese Seite gibt einen Überblick zu technischen Voraussetzungen des E-Scooters, personenbezogenen Voraussetzungen des Nutzers, technischen Voraussetzungen des Linienbusses und weiteren Voraussetzungen.
Personenbezogene Voraussetzungen des Nutzers
Der Nutzer des Elektromobils hat einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G bzw. aG (§3 Abs. 1 Nr.1 oder 7 SchwbAwV) erhalten. Nachrangig genügt auch eine Kostenübernahme des E-Scooters durch die Krankenkasse. Eine ärztliche Bescheinigung reicht hingegen nicht aus.
Weitere Voraussetzungen (Richtige Ein-/Ausfahrt und Aufstellung im Bus)
Weitere Voraussetzung ist, dass der Nutzer