AGB´s

 

AGB´s

Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (AGB)

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der LOOK Busreisen GmbH „Der vom Niederrhein“, Wilhelm-Sinsteden-Straße 47533 Kleve, gelten für die Nutzung der von der LOOK angebotenen Personenbeförderungsleistung „KleveMobil“ und ergänzen die tariflichen Regelungen des VRR-Tarifs.

§ 1 Vertragspartner

Vertragspartner des Nutzers und Nutzerinnen (nachfolgend Nutzer genannt) ist die LOOK Busreisen GmbH „Der vom Niederrhein“ (nachfolgend „LOOK“ genannt), Wilhelm-Sinsteden-Straße 47533 Kleve

 

§ 2 Vertragsgegenstand

KleveMobil ist ein Beförderungsangebot der LOOK, die hierzu mit ihrem Partner, der ViaVan GmbH und Taxi Niederrhein, kooperiert. Das Angebot erlaubt registrierten Nutzern, über die KleveMobil-App Fahrtwünsche einzugeben und Fahrtangebote verbindlich zu buchen. Die Beförderung wird mittels Vans/PKW vollzogen und werden potenziell mit anderen Fahrgästen geteilt. Die Fahrt startet und endet stets an virtuellen Haltepunkten. Diese virtuellen Haltepunkte sind auf einem bestimmten Bediengebiet begrenzt. Das aktuelle Bediengebiet ist auf der Webseite der LOOK und in der App hinterlegt.

Voraussetzung hierfür sind die Registrierung der Nutzer und Nutzerinnen (nachfolgend Nutzer genannt) gem. § 4, die Verfügbarkeit der App und der Fahrzeuge. Das KleveMobil ermöglicht den Erwerb einer Fahrtberechtigung mittels Smartphone. Die Leistung kann über die App und per Telefon bestellt werden. Die App wird für die Betriebssysteme iOS und Android bereitgestellt und kann im Apple App Store und im Google Play Store unentgeltlich heruntergeladen werden. Die Kosten für das Herunterladen, die Installation und die Konfiguration trägt der Nutzer.

Die Fahrtberechtigung ist ausschließlich auf die Fahrzeuge des KleveMobils begrenzt.

Weitere Informationen können Sie den häufig gestellten Fragen (FAQ) unter FAQ entnehmen.

 

§ 3 Teilnahmeberechtigung

Alle Personen über 14 Jahre sind berechtigt, sich für das KleveMobil zu registrieren und die App zu nutzen, um Fahrten zu buchen. Minderjährige oder sonst in der Geschäftsfähigkeit eingeschränkte Personen benötigen zur Registrierung für den On-Demand-Verkehr der LOOK, zur Nutzung der App und zur Buchung von Fahrten die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter.

Das Fahrpersonal des KleveMobil hat das Recht, Altersnachweise von Fahrgästen oder potenziellen Fahrgästen anzufordern. Das Fahrpersonal ist berechtigt, die Fahrt zu verweigern, wenn weder Altersnachweis noch Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erbracht werden kann. Ein Ausschluss sich oder andere gefährdende oder belästigende Personen wie z.B. stark alkoholisierter oder offensichtlich unter Drogen stehende Fahrgäste ist möglich.

Die Nutzung des Angebots erfordert eine in Deutschland gültige Kreditkarte, ein Paypal Konto oder Bargeld. Alternativ können in ausgewählten KundenCentern der LOOK Gutscheine (Guthaben) erworben werden.

 

§ 4 Registrierung / Konto des Nutzers

 

Die Registrierung für den On-Demand-Verkehr der LOOK beginnt mit der Eröffnung eines Benutzerkontos. Nutzer müssen die App im App-Store oder Google PlayStore herunterladen und sich registrieren. Um den On-Demand-Verkehr nutzen zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte registrieren:

Benutzername (Vor- und Zuname; es ist der echte Name zu wählen, kein Pseudonym)

Geburtsdatum

Passwort,

Mobiltelefonnummer,

gültige E-Mail-Adresse,

Kreditkarte / Paypalkonto / Bar,

gewünschtes Zahlverfahren.

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Datenschutzhinweise vom KleveMobil. Diese sind auf der Webseite der LOOK zu finden.

Die Registrierung erfolgt durch Absenden des elektronischen Formulars mittels App oder durch unser geschultes Personal. Die Registrierung kann nur abgeschlossen werden, wenn der Nutzer sich mit den AGBs und der Datenschutzerklärungen einverstanden erklärt. Durch den Abschluss der Registrierung erklärt sich der Nutzer mit den AGB und dem Datenschutzhinweis einverstanden.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Daten sowie daraus folgender Aktivitäten sind die Nutzer verantwortlich. Um die App zu nutzen, müssen Nutzer sich einloggen, indem der Benutzername und das Passwort eingegeben werden.

Das KleveMobil-Konto wird individuell für jeden Nutzer erstellt. Der Nutzer darf diese Kontoinformationen nicht mit Dritten teilen oder Dritten Zugang zum Konto gewähren. Der Schutz des Benutzernamens und des Passworts sind für jedes genutzte mobile Endgerät sicherzustellen. Nutzer haften für die Verluste, die der LOOK aufgrund einer unberechtigten Nutzung ihres Kontos entstehen.

Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, die LOOK unverzüglich über die Verletzung von Anmeldeinformationen zu informieren. Wenn Nutzer einen Grund zu der Annahme haben, dass ihre Kontoinformationen nicht sicher sind oder von einem Dritten auf ihr Konto zugegriffen wurde, ist die LOOK unverzüglich über die Hotline 02841 / 2050 oder per E-Mail an info@look-busreisen.de zu informieren.

Der Nutzer verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, ist LogPay als Zahlungsdienstleister berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

 

§ 5 Buchung des KleveMobil

Die Bestellung einer Fahrt erfolgt über das Nutzerkonto. Die App ermöglicht Nutzern, eine Fahrt anzufragen und zu buchen. Der gewünschte Abhol- und Zielort sind in der Suchmaske einzugeben. Alternativ kann die Eingabe über Ortung des Standorts erfolgen. Die Ortungsdienste sind in dem Fall vom Nutzer freizuschalten. Für die Standortermittlung gelten die Regelungen des Datenschutzhinweises vom On-Demand-Verkehr der LOOK.

Eine Buchungsübersicht in der App zeigt dem Nutzer das Kennzeichen des Fahrzeugs, Abfahrtszeit, Zustiegspunkt und den Fahrtpreis an. Dem Fahrpersonal werden anschließend folgende Informationen zum Nutzer übermittelt: Name, Abholort, Zielort, Anzahl der zu befördernden Personen und ggf. Hinweis zu bestehenden Mobilitätseinschränkungen, z. B. Rollstuhl.

Bei der Buchung muss der Nutzer verbindlich die Anzahl der zu befördernden Personen angeben. Wird diese Personenzahl bei Abholung überschritten, ist das Fahrpersonal berechtigt, überzählige Personen von der Fahrt auszuschließen.

Durch die Bestätigung der Schaltfläche „Buchen“ kommt ein kostenpflichtiger Beförderungsvertrag zwischen der LOOK und dem Nutzer zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung einer Bestätigung über den gewählten Auslieferungskanal (z.B. E-Mail) als Kaufbestätigung seitens des Verkehrsunternehmens.

Der Nutzer muss die Fahrt persönlich antreten, die Buchung ist nicht an Dritte übertragbar. Nach der Buchung ist eine Änderung des Fahrtziels nicht mehr möglich. Ein vorzeitiges Aussteigen auf Wunsch des Nutzers ist in Ausnahmefällen möglich. Über einen geeigneten Ausstiegspunkt entscheidet das Fahrpersonal. Eine Erstattung des Fahrpreises für die nicht zurückgelegte Strecke erfolgt nicht.

Die in der App angegebene Abholzeit und die Fahrtzeit sind Schätzungen auf Basis der jeweils aktuellen Verkehrslage zum Zeitpunkt der Buchung und können von den tatsächlichen Zeiten abweichen.

Die Stornierung einer gebuchten Fahrt ist innerhalb von 60 Sekunden kostenfrei. Bei späteren Stornierungen ist eine Gebühr in Höhe von 2 € zu entrichten. Wiederholte Stornierungen können zur Aussetzung und Löschung des Nutzer-Kontos führen. Dies geschieht in alleinigem Ermessen der LOOK.

Wird eine Buchung systemseitig storniert, entstehen dem Nutzer keine Kosten.

Sind Nutzer nicht rechtzeitig am benannten Zustiegsort, ist eine Nichterscheingebühr („No-Show“-Entgelt) in Höhe von 3 €, sofern der Nutzer nicht innerhalb von 90 Sekunden nach dem Eintreffen des KleveMobils am Fahrzeug ist. Es besteht keine Wartepflicht vom On-Demand-Verkehr der LOOK. Wiederholte „No-Show“-Vorfälle können zur Aussetzung des Nutzer-Kontos führen.

Bei einer Verspätung des KleveMobil-Fahrzeugs, wird der Nutzer hierüber mittels der App informiert. In diesem Fall hat der Nutzer das Recht, die Fahrt kostenlos sofort nach Erhalt der Information zur Verspätung zu stornieren. Wird die gebuchte Fahrt nicht storniert, bezahlt der Nutzer den normalen Preis. Wird ein Nutzer durch Verschulden des KleveMobil nicht abgeholt, wird die Fahrt nicht berechnet. Die Abbuchungen erfolgen immer erst nach einer abgeschlossenen Fahrt. Ein Schadensersatz bei Nichterscheinen oder Verspätung des Fahrzeugs wird ausgeschlossen.

 

§ 6 Widerruf der Bestellung / Vertragskündigung

Die Bestellung der Leistung kann vom Nutzer jederzeit unter den Voraussetzungen von § 5 Abs. 7 ohne Angabe von Gründen über die App widerrufen werden.

Die LOOK kann den Vertrag jederzeit bis zur Abholung des Nutzers kündigen, wenn ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn sich das bestellte Fahrzeug im Stau befindet oder einen Unfall hatte, es sei denn, dies würde nur zu einer unwesentlichen Verspätung führen. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere auch vor, wenn der Nutzer für den Fahrer nicht auffindbar ist. Die Kündigung wird dem Nutzer in der App angezeigt. Die Pflicht zur Zahlung der Nichterscheingebühr („No-Show“-Entgelt) bleibt hiervon unberührt.

Ein Schadensersatz bei Nichterscheinen oder Verspätung des Fahrzeugs wird ebenso ausgeschlossen wie im Falle höherer Gewalt.

 

§ 7 Beförderungsbestimmungen

Die nachfolgend aufgeführten Beförderungsbestimmungen beinhalten sowohl die Verpflichtungen der LOOK als auch der Nutzer.

 

Zusätzlich zu diesen AGB gelten die jeweils aktuellen Beförderungsbestimmungen des VRR-Tarifs. Die AGB zum KleveMobil gelten vorrangig. Die Beförderungsbestimmungen des VRR finden Sie unter https://www.vrr.de/de/service/downloads/.

a) Verhalten

Nutzer haben sich während der Fahrt so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebs und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Andernfalls kann die Fahrt verweigert oder der Nutzer zum Verlassen des Fahrzeugs aufgefordert werden. In diesem Fall werden die Fahrtkosten nicht erstattet. Den Anweisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten.

Untersagt sind insbesondere:

Rauchen von Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten ist verboten
Mitführen von Flüssigkeiten, es sei denn in korrekten und versiegelten Behältern, die jederzeit stabil verstaut und/oder vom Nutzer festgehalten werden können
Verteilen von Druckerzeugnissen und Angeboten zum Verkauf von Waren ohne Erlaubnis der LOOK
Sammeln und Betteln
Missbrauch oder Beschädigung von Geräten oder Beschlägen am Fahrzeug
Tragen oder Verwenden von Rollerblades, Skates oder ähnlich ungeeigneten Fußbekleidungen
Essen und Trinken im Fahrzeug
Nutzer wenden sich bitte umgehend an das Fahrpersonal, wenn:

sie während der Fahrt Verletzungen erleiden oder wenn sie sich während der Fahrt unwohl fühlen – in Notfällen organisiert das Fahrpersonal medizinische Hilfe.
sie verdächtige Gegenstände oder Verhaltensweisen beobachten.

Die LOOK behält sich vor, eine Reinigungspauschale in Höhe von 100 € zu berechnen, wenn ein Nutzer den Fahrzeug-Innenraum über normale Gebrauchsspuren hinausgehend verschmutzt. Dem Nutzer bleibt nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht in der Höhe entstanden bzw. wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Das Recht zur Geltendmachung eines die Pauschale übersteigenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

b) Mitnahme/Beförderung von Sachen

Es besteht kein Anspruch auf Mitnahme von Gepäckstücken. Wir bitten unsere Fahrgäste, persönliche Gegenstände auf ein Gepäckstück und auf eine vernünftige Größe zu beschränken. Sofern Platz vorhanden ist, liegt es im Ermessen des Fahrers, ob Gepäckstücke mitgenommen werden dürfen oder nicht. Vom Gepäck dürfen keine Gefahren für Fahrgäste oder Fahrpersonal ausgehen. Wie beim Londoner Taxi üblich gibt es keinen klassischen Kofferraum, der Beifahrerbereich ist für Gepäck vorgesehen. Zur Orientierung: Der Gepäckraum neben dem Fahrer hat eine Grundfläche von 90x90cm.

c) Mitnahme von Tieren

Begleithunde für blinde und sehschwache Menschen werden befördert. Haustiere sind zur Mitnahme gestattet, sofern sie in geeigneten Behältnissen transportiert werden. Über die Mitnahme von Haustieren entscheidet im Einzelfall das Fahrpersonal. Die Aufsicht über das mitgenommene Tier obliegt dem Nutzer. Er haftet für alle Schäden, die durch das Tier bei dessen Beförderung verursacht werden.

 

§ 8 Fundsachen

Fundsachen sind dem Fahrpersonal auszuhändigen.

Nutzer, die etwas verloren haben, können sich zunächst per App an den KleveMobil wenden. Fundsachen werden im Fundbüro vom Taxi Niederrhein aufbewahrt, Daimlerstrasse 10, 47533 Kleve. Im Übrigen gelten § 13, Teil A des VRR-Tarifs bzw. die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 978 BGB ff.).

 

§ 9 Verfügbarkeit der App

Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit der KleveMobil-App. Die LOOK ist bemüht, etwaige Störungen schnellstmöglich zu beheben.

Die LOOK behält sich vor, die App jederzeit aus wichtigem Grund vorübergehend oder endgültig einzustellen, z. B. aus Wartungs-, Sicherheits- und Kapazitätsgründen. Zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende Beförderungsverträge bleiben davon unberührt.

 

§ 10 Verfügbarkeit der Fahrzeuge

Die Leistung des On-Demand-Verkehrs LOOK wird nur zu festgelegten Zeiten im definierten Bediengebiet angeboten. Das aktuelle Bediengebiet ist in der App hinterlegt. Der Einsatz der Fahrzeuge obliegt der LOOK.

 

§ 11 Vergütung/Beförderungsentgelt

Die Nutzung des On-Demand-Verkehrs LOOK erfolgt auf Basis des On-Demand-Tarifs des VRR. Die LOOK kann nach eigenem Ermessen im Rahmen von Aktionen Rabatte auf die Fahrpreise gewähren. Der Preis für die Fahrt wird dem Nutzer auf der App vor der abschließenden Buchung der Fahrt angezeigt.

 

§ 12 Zahlungen und Abrechnung

Die Rechnungsstellung erfolgt im Namen der LOOK. Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister LogPay. LOOK bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services (z.B. Webshop, Mobile-App) des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LogPay“).

Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Ausgenommen davon sind Nutzer nach §3 Satz 1 und 2. Prepay-Verfahren stehen auch beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen ab 7 Jahren zur Verfügung.

Zahlungen per Kreditkarte:

Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa und MasterCard möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert. Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Nutzers erfasst

•           Name und Vorname des Kreditkarteninhabers

•           Kreditkartentyp (Visa oder MasterCard)

•           Nummer der Kreditkarte

•           Ablaufdatum der Kreditkarte

•           CVC-Code der Kreditkarte

und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen.

Das System der LogPay überprüft die vom Nutzer angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Nutzer hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Nutzer eine entsprechende Fehlermeldung.

Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Nutzers ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Nutzers mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

Sofern der Zahlungsdienstleister des Nutzers das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Nutzers das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.

Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Nutzer ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Zahlungen per PayPal:

Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Nutzer PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierter Nutzer bestätigt er die Zahlung. Als registrierter Nutzer schließt der Nutzer mit LogPay eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Nutzers mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des nicht-registrierten oder registrierten Nutzern kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Nutzer erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.

AGB: www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/legalhub-full

Datenschutz: www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full

 

Gutscheine im Zusammenhang mit Promotionaktionen können über Eingabe des Gutscheincodes im Nutzerkonto aktiviert werden.

 

§ 13 Pflichten des Nutzers in Bezug auf die App

Der Nutzer darf die App ausschließlich gemäß dem Zweck des Beförderungsvertrags und in der Art und Weise nutzen, sodass keine Beeinträchtigungen oder Schäden an der App auftreten. Der Nutzer wird weder selbst noch durch Dritte Sicherheitsvorkehrungen der App umgehen oder verändern.

 

§ 14 Nutzungsrechte an der App / Urheberrechte

Die App ist urheberrechtlich geschützt. ViaVan, der Rechtinhaber der App, hat gegenüber der LOOK erklärt, dass bei Nutzung der App nach Maßgabe dieser AGB durch den Nutzer keine Rechte Dritter verletzt werden. Sofern dennoch Dritte Rechte gegenüber dem Nutzer geltend machen, hat der Nutzer die LOOK unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, so dass diese die Informationen an ViaVan weiterleiten kann.

Es besteht kein Nutzungsrecht für Nutzer an der App oder Teilen davon, insbesondere nicht an allen damit zusammenhängenden geistigen Eigentumsrechten, den Logos, Warenzeichen und Marken von LOOK, KleveMobil und ViaVan, es sei denn, in diesen AGB ist hierzu etwas Anderes geregelt.

Nutzer erhalten ein nicht-ausschließliches, zeitlich auf die Dauer der Installation beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizensierbares Recht zur Nutzung der KleveMobil-App entsprechend dieser AGB. Diese vertragliche Nutzung ist beschränkt auf

die Installation der App auf ein mobiles Endgerät im Besitz des Nutzers
eine Vervielfältigung zum Laden, Anzeigen, Speichern, Nutzen der App
das Anfertigen einer Sicherungskopie der App durch eine gemäß § 69 Abs. 2 UrhG hierzu berechtigte Person.

Bestimmte Materialien, die zum Download von oder über die App zur Verfügung gestellt werden, können zusätzlichen oder abweichenden Lizenzbedingungen unterliegen. Die App enthält Inhalte von Benutzern und LOOK-Lizenzgebern, insbesondere ViaVan. Soweit in diesen Bedingungen nicht vorgesehen, dürfen Nutzer Inhalte, die auf oder über die App zugänglich sind, nicht kopieren, ändern, übersetzen, veröffentlichen, übertragen, verbreiten, anzeigen oder verkaufen.

 

§ 15 Ansprüche des Nutzers bei Sachmängeln der App

Es gelten folgende Regelungen bei Sachmängeln der App.

Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblicher Abweichung von
der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit der App und unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit.
Bei Updates, Upgrades, neuen Versionslieferungen sind etwaige Mängelansprüche auf die Neuerungen gegenüber den bisherigen Versionsstand beschränkt.
Die LOOK kann die Art der Nacherfüllung selbst bestimmen. Als Nacherfüllung gilt auch eine zur Verfügung gestellte zumutbare Fehlerumgehung (workaround).
Die LOOK kann verlangen, dass der Nutzer übersandte Programme oder Programmteile mit Korrekturen auf seinem mobilen Endgerät einspielt.
Eine Vornahme von Korrekturen durch den Nutzer oder Dritte ist untersagt.

Der Nutzer hat Sachmängel unverzüglich schriftlich an info@look-busreisen.de mitzuteilen und konkret zu beschreiben. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt. Mängelansprüche entfallen bei Änderungen oder Erweiterungen, die der Nutzer selbst oder Dritte an der App vorgenommen haben, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass diese Änderungen oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich sind.

Die LOOK steht nicht ein für Mängel aus unsachgemäßem Betrieb oder Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Nutzer.

 

§ 16 Ansprüche des Nutzers bei Rechtmängeln der App

Die LOOK gewährleistet, dass die App bei Nutzung nach Maßgabe dieser AGB durch den Nutzer keine Rechte Dritter verletzt. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der Nutzer die LOOK von gegen ihn geltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und, sofern und soweit rechtlich möglich, der LOOK die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Der Nutzer wird die LOOK dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Informationen überlassen.

 

Rechte in diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland zustehen. Beeinträchtigt ein Recht eines Dritten die vertragsgemäße Nutzung der App durch den Nutzer, so kann die LOOK nach eigener Wahl entweder die App so verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder dem Nutzer die benötigte Befugnis zur Nutzung der App verschaffen. Die Selbstvornahme durch den Nutzer oder durch Einbeziehung Dritter ist ausgeschlossen.

Ansprüche des Nutzers bestehen nicht, soweit die App durch den Nutzer oder Dritte geändert worden ist oder soweit die Rechtsverletzung infolge einer Kombination der App mit Leistungen oder Produkten Dritter entstanden ist, es sei denn der Nutzer weist nach, dass die Rechtsverletzung nicht durch die Änderungen bzw. Kombination verursacht worden ist.

 

§ 17 Haftung bei Verwendung der App

Die LOOK haftet gegenüber dem Nutzer für grob fahrlässig oder vorsätzlich von der LOOK, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführte Schäden, die durch die Verwendung der App entstehen.

Die LOOK haftet ferner für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Nutzer in besonderem Maße vertrauen durfte, haftet die LOOK auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter der LOOK und finden auch im Falle vorvertraglicher und deliktischer Haftung Anwendung.

Die LOOK haftet nicht dafür, dass die dem Nutzer übermittelten Informationen den Nutzer rechtzeitig erreichen.

Im Fall von Datenverlusten ist die Haftung von der LOOK auf den Ersatz der Kosten beschränkt, die für die Wiederherstellung der Daten aus elektronischen Sicherungsmedien entstehen. Die Verpflichtung des Nutzers zur regelmäßigen Datensicherung nach dem Stand der Technik bleibt unberührt.

Die LOOK übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten, die von Dritten bereitgestellt werden.

Die App ist ausschließlich für den privaten Gebrauch gedacht. Die Nutzung der App für kommerzielle-, geschäftliche- oder Wiederverkaufszwecke ist ausgeschlossen.

Die LOOK haftet nicht für die Handlungen der Nutzer, wenn sie die App verwenden.
Die LOOK kann die App jederzeit ändern und haftet nicht dafür, wenn Nutzer dies beeinträchtigt.
Die LOOK haftet nicht für die Qualität oder Genauigkeit der Inhalte, die Nutzer mit der App oder anderen Websites ansehen.
Die LOOK kann jeden Aspekt der App jederzeit ändern, aussetzen oder beenden, einschließlich der Betriebsstunden oder der Verfügbarkeit der App oder einer Funktion, ohne Ankündigung oder Haftung.
Für Verluste, Schäden, Kosten oder Verletzungen aus nicht durch die LOOK verschuldeten Gründen besteht keine Haftung.

Die App kann Links zu Webseiten und Anträgen von Drittanbietern enthalten, einschließlich der Möglichkeit, Waren und Dienstleistungen zu erwerben oder an Sonderwettbewerben, Gewinnspielen und anderen Promotion Aktionen der LOOK -Geschäftspartner, Wohltätigkeitsorganisationen, Sponsoren oder Dritter teilzunehmen („Partner von Drittanbietern“). Nutzer sind selbst verantwortlich dafür, ob sie darauf zugreifen oder diese nutzen möchten. KleveMobil ist nicht verantwortlich und unterstützt keine Features, Inhalte, Werbung, Produkte oder andere Materialien auf anderen Websites oder Anwendungen und haftet nicht für diese oder für Sachverhalte, die sich aus deren Nutzung ergeben. Die LOOK haftet nicht für Inhalte, die von Dritten veröffentlicht werden. Die LOOK stimmt diesen weder zu, noch ist die LOOK verantwortlich für Inhalte von Drittanbietern in der App.

Hinsichtlich der Haftung der LOOK für Schäden, die nicht aus der Verwendung der KleveMobil-App entstehen, insbesondere Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Bestimmungen des VRR-Tarifs.

 

§ 18 Datenschutz

Die LOOK verpflichtet sich, den Datenschutz einzuhalten und verweist auf den Datenschutzhinweis zum KleveMobil unter Datenschutzhinweis.

KleveMobil kommuniziert per E-Mail, SMS, Mitteilungen über die App auf das Mobilgerät des Nutzers und ggf. über Telefonanrufe.

Die Nutzer stimmen zu, über die genannten Kanäle von KleveMobil kontaktiert zu werden, die sie KleveMobil für kundendienstbezogene Zwecke zur Verfügung gestellt haben.

Wenn die Nutzer sich einverstanden erklärt haben, Informationen über weitere Dienstleistungen und Angebote der LOOK sowie ihrer Kooperationspartner zu erhalten, werden diese ebenfalls per E-Mail, SMS oder über App-Benachrichtigungen an das Mobilgerät des Nutzers gesandt.

Die Nutzer erklären sich damit einverstanden, dass KleveMobil mit ihnen elektronisch über Sicherheits-, Datenschutz- und Verwaltungsfragen im Zusammenhang mit ihrer Nutzung der App kommunizieren kann. Bei Sicherheitsproblemen informiert KleveMobil die Nutzer umgehend nach Kenntnis per Benachrichtigung in der App oder E-Mail.

Durch die Anmeldung über die App erklären sich die Nutzer damit einverstanden, Nachrichten zu erhalten. Die gegebenenfalls durch den Empfang solcher Nachrichten entstehenden Kosten trägt der Nutzer; das gleiche gilt für Kosten, die dem Nutzer eventuell durch die Kommunikation mit KleveMobil entstehen.

 

§ 19 Änderung der AGB

Die LOOK hat das jederzeitige Recht, diese AGBs zu ändern. Änderungen werden rechtzeitig auf www.look-busreisen.de bzw. in der App mitgeteilt. Die jeweils geltenden AGB gelten als vom Nutzer genehmigt, indem die App weiter genutzt wird. Hierauf wird der Nutzer in der Änderungsankündigung hingewiesen.

Widerspricht der Nutzer einer Änderung der Nutzungsbedingungen innerhalb der gesetzten Frist, gilt dies als Kündigung seines Kontos.

 

§ 20 Sonstige Bestimmungen

Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung in Textform (E-Mail, Fax, auch: Briefpost), soweit diese AGB nichts anderes vorsehen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so sind diese durch zwischen den Parteien zu vereinbarende Bestimmungen des Inhalts zu ersetzen, der dem mit den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen am nächsten kommt. Gleiches gilt, falls die Vereinbarungen unbeabsichtigte Lücken aufweisen.

Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Nutzer können ihre Rechte oder Pflichten nur auf eine andere Person übertragen, wenn dies schriftlich oder in Textform vereinbart wird.

Die LOOK ist berechtigt, Verstöße gegen diese Bedingungen in vollem Umfang zu untersuchen und zu verfolgen. Die LOOK behält sich das Recht vor, Nutzer-Konten auszusetzen oder zu beenden und den Zugang zur App nach eigenem Ermessen zu verhindern, auch bei zukünftigen Registrierungsversuchen.

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Beförderungsvertrag ergeben, ist der Sitz der LOOK.